EXIST-Coaching-Budget: Was ist förderbar?
Das EXIST-Gründungsstipendium stellt bis zu 5.000 € für qualifiziertes Gründercoaching bereit — der Staat zahlt, nicht das Gründerteam. Hier erfährst du, wie du dieses Budget optimal nutzt.
Was ist das EXIST-Coaching-Budget?
Im Rahmen des EXIST-Gründungsstipendiums können Teams bis zu 5.000 € für qualifiziertes Gründercoaching beantragen. Dieser Betrag wird als Sachkostenposition im Mittelplan eingeplant und direkt aus den Fördermitteln finanziert — das Gründerteam muss ihn nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Das Budget ist nicht automatisch verfügbar: Es muss konkret im Antrag eingeplant und begründet sein. Teams, die diese Position im Mittelplan vergessen oder zu schwach formulieren, verlieren bares Geld.
Maximales Budget
5.000 €
pro Stipendium
Finanzierungsform
Zuschuss
nicht rückzahlbar
Beantragung
Im Antrag
als Sachkostenposition
Was ist mit dem Budget förderbar?
Das BMWE legt fest, dass die Coaching-Mittel für "qualifiziertes Gründercoaching durch externe Experten" eingesetzt werden dürfen. Konkret förderbar sind:
EXIST-Antragsvorbereitung
Unterstützung beim Aufbau des Ideenpapiers, der Mittelplanung und der Argumentation gegenüber dem Gutachter. Besonders wertvoll vor der Einreichung.
Geschäftsmodell-Coaching
Schärfung des Wertangebots, Zielgruppendefinition, Pricing-Strategie und Positionierung — alles, was das Stipendium in echte Marktchancen übersetzt.
Marktvalidierung & Kundengewinnung
Strukturierter Aufbau einer Kundenpipeline, Vorbereitung von Kundengesprächen, LoI-Strategie und erste Pilotkunden-Akquise.
Pitch-Deck & Investor-Readiness
Vorbereitung auf Investorengespräche, Feedback auf Pitch-Deck und Businessplan-Kapitel — ideal für die Anschlussfinanzierung nach EXIST.
Finanzierungsstrategie
Welche Anschlussfinanzierung passt? Wie bereitet man eine Angel- oder VC-Runde vor? Wie verhindert man das EXIST-Cliff?
Wie wird das Coaching-Budget beantragt?
Im Mittelplan einplanen
Die Coaching-Position muss explizit als Sachkostenposten im Antrag erscheinen. Typisch: 'Gründercoaching — 5.000 €, für X Sessions à Y Stunden zur Unterstützung bei [konkretem Zweck]'.
Qualifikation des Coaches belegen
Der PtJ prüft, ob der Coach qualifiziert ist. Als mehrfach ausgezeichneter Gründer, Ebook-Autor und langjähriger EXIST-Experte erfülle ich die Anforderungen — ich stelle auf Wunsch eine Kurzbiografie für den Antrag bereit.
Nach Bewilligung abrufen
Nach Bewilligung des Stipendiums kann das Coaching beginnen und aus den Fördermitteln abgerechnet werden. Ich stelle entsprechende Rechnungen aus, die direkt mit dem PtJ-Budget verrechnet werden.
Nachweis führen
Die Hochschule ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel verantwortlich. Coaching-Sessions werden dokumentiert und bei der Endabrechnung nachgewiesen.
Häufige Fehler beim Coaching-Budget
Position vergessen
Der häufigste Fehler: Teams planen kein Coaching-Budget ein und verschenken 5.000 € Fördermittel.
Zu pauschal formuliert
'Gründercoaching' ohne Konkretisierung reicht nicht. Der PtJ möchte wissen, was das Coaching umfasst und warum es für das Vorhaben notwendig ist.
Zu spät eingeplant
Das Budget steht nach Bewilligung fest — man kann es nachträglich nicht erhöhen. Wer von Anfang an 5.000 € einplant, hat maximale Flexibilität.
Nicht-qualifizierte Coaches einplanen
Nur externe Coaches mit nachgewiesener Expertise werden akzeptiert. Freunde oder informelle Berater ohne erkennbarem Track Record werden vom PtJ kritisch hinterfragt.
Quick Facts
- Bis zu 5.000 € Coaching aus EXIST-Mitteln
- Nicht rückzahlbar — Staatsgeld
- Nur für externe, qualifizierte Coaches
- Im Mittelplan konkret begründen
- Nach Bewilligung sofort nutzbar
- Coaching-Rechnungen beim PtJ abrechenbar
Coaching-Budget optimal nutzen
Im Erstgespräch kläre ich, wie das Coaching-Budget für dein Vorhaben korrekt eingeplant und maximal genutzt werden kann.
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