FAQ

Häufige Fragen zum EXIST-Gründungsstipendium

Die wichtigsten Antworten zu Antrag, Förderung, Ideenpapier, LoIs und allem, was Gründungsteams wirklich beschäftigt.

Wer kann das EXIST-Gründungsstipendium beantragen?

Das EXIST-Gründungsstipendium richtet sich an Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist eine innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungsidee und die Unterstützung durch eine betreuende Hochschule.

Wie lange dauert der Antragsprozess?

Vom ersten Entwurf des Ideenpapiers bis zur Bewilligung vergehen in der Regel 3–6 Monate. Das Ideenpapier wird zunächst durch die Hochschule geprüft, danach vom BMWE bewertet. Bei positivem Bescheid folgt die Einreichung des Vollantrags. Plane ausreichend Zeit ein — besonders für die LoI-Akquise.

Was ist ein Ideenpapier und was muss es enthalten?

Das Ideenpapier (ca. 15–25 Seiten) ist das zentrale Dokument für die Antragstellung. Es beschreibt: das Problem und die Neuheit der Lösung, den Zielmarkt (TAM/SAM/SOM), den Innovationsgehalt, Meilensteine, die geplante Mittelverwendung (Personal, Sachkosten, Coaching), das Gründungsteam und erste Kundengespräche bzw. Letters of Intent.

Was sind Letters of Intent (LoI) und warum sind sie so wichtig?

Letters of Intent sind schriftliche Interessensbekundungen potenzieller Kunden oder Partner, die bestätigen, dass sie Interesse an eurem Produkt oder eurer Dienstleistung haben. Gutachter nutzen LoIs als Marktvalidierungsbeleg — je stärker und konkreter, desto besser die Erfolgschancen. Empfohlen werden mindestens 3–5 LoIs von unterschiedlichen, relevanten Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung beim EXIST-Gründungsstipendium?

Die Stipendien betragen monatlich 3.000 € für Promovierende, 2.500 € für Absolventinnen/Absolventen und 1.000 € für Studierende. Zusätzlich gibt es Sachkosten bis zu 30.000 € (Technologie) bzw. 17.000 € (andere Vorhaben) sowie bis zu 5.000 € für Coaching-Leistungen.

Kann das Coaching von Sebastian aus EXIST-Mitteln gefördert werden?

Ja. Das EXIST-Gründungsstipendium sieht bis zu 5.000 € für Coaching vor. Diese Mittel können für externe Coaching-Leistungen genutzt werden — auch für die Zusammenarbeit mit mir. Im Erstgespräch klären wir, wie das konkret für euer Vorhaben aussehen würde.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Häufige Gründe sind: fehlende Marktvalidierung, schwache LoIs, unklare Innovationslogik oder ein unvollständiges Team. In vielen Fällen ist eine überarbeitete Einreichung möglich. Ich helfe dabei, Ablehnungsgründe zu analysieren und den Antrag gezielt zu stärken.

Was ist der EXIST-Cliff und wie verhindere ich ihn?

Als EXIST-Cliff bezeichnet man die Situation nach Ende des Stipendiums, wenn keine Anschlussfinanzierung gesichert ist und das Team unter Druck gerät. Die Vorbereitung auf die Zeit nach EXIST sollte schon während des Stipendiums beginnen: Pilotkunden gewinnen, erste Umsätze erzielen oder Investoren ansprechen.

Wie unterscheidet sich EXIST-Forschungstransfer vom Gründungsstipendium?

EXIST-Forschungstransfer (EFT) richtet sich an forschungsbasierte Deep-Tech-Vorhaben mit längerer Entwicklungsphase. Es ist zweiphasig (bis zu 36 Monate), fördert höhere Volumina und erfordert in Phase 2 einen externen Investor mit mindestens 200.000 €. Das Gründungsstipendium ist einsteigerfreundlicher und für breitere Vorhaben geeignet.

Brauche ich zwingend eine Hochschulanbindung?

Ja, eine betreuende Hochschule ist Pflicht. Die Hochschule stellt die Förderantrag gemeinsam mit dem Gründungsteam. Der Kontakt zur Transferstelle der Hochschule ist deshalb ein wichtiger erster Schritt — ich helfe dabei, die richtigen Ansprechpartner zu identifizieren und die Einbindung strategisch zu gestalten.

Kann ich EXIST beantragen, wenn ich schon ein Unternehmen gegründet habe?

Nein — das EXIST-Gründungsstipendium setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Unternehmensgründung erfolgt ist. Die Gründung ist erst während oder nach dem Stipendium vorgesehen. Ausnahme: Beim EXIST-Forschungstransfer kann die Gründung in Phase 2 erfolgen.

Wie finde ich den richtigen Mentor für meinen EXIST-Antrag?

Der wissenschaftliche Mentor sollte idealerweise aus dem Fachbereich kommen, der zur Technologie passt, und Erfahrung mit Ausgründungen haben. Viele Transferstellen verfügen über Listen erfahrener Mentoren. Ich helfe dabei, Anforderungen zu klären und die Ansprache strategisch vorzubereiten.

Deine Frage ist noch offen?

Im kostenlosen Erstgespräch gehe ich direkt auf eure Situation ein — kein Standardvortrag, sondern konkrete Antworten für euer Vorhaben.

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