Das EXIST-Gründungsstipendium ist eine der begehrtesten Förderungen für akademische Gründer in Deutschland — aber längst nicht jedes Team ist förderfähig. Hier findest du alle wesentlichen Voraussetzungen, die du vor der Antragstellung kennen musst.
Wer kann das EXIST-Stipendium beantragen?
EXIST-Förderanträge können von drei Personengruppen gestellt werden:
- Hochschulabsolventen, die ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule gemacht haben und deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
- Studierende, die mindestens 50 % ihrer Prüfungsleistungen erbracht haben (und damit kurz vor dem Abschluss stehen).
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, unabhängig vom Abschluss-Datum.
Wichtig: Der Antrag wird nicht direkt beim Fördermittelgeber gestellt, sondern immer über eine Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die Hochschule muss EXIST-akkreditiert sein — was bei den meisten deutschen Hochschulen der Fall ist — und bereit sein, als antragstellende Einrichtung aufzutreten.
Was muss das Vorhaben erfüllen?
EXIST fördert ausschließlich technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungsvorhaben. Das bedeutet konkret:
- Das Produkt oder die Dienstleistung muss auf einem technologischen oder wissenschaftlichen Alleinstellungsmerkmal basieren.
- Es muss einen klaren Bezug zur Hochschulforschung oder -lehre geben.
- Reine Handels-, Dienstleistungs- oder Beratungsgründungen ohne technologische Substanz sind nicht förderfähig.
- Das Vorhaben muss auf eine spätere Unternehmensgründung ausgerichtet sein — es handelt sich um eine Vorbereitungsförderung, keine Unternehmensförderung.
Teamanforderungen
EXIST fördert Teams von ein bis drei Personen (in Ausnahmefällen auch vier). Mindestens eine Person muss die persönliche Fördervoraussetzung erfüllen (Studierender, Absolvent, Wissenschaftler). Weitere Teammitglieder können auch Personen ohne Hochschulhintergrund sein, wenn sie eine nachweislich relevante Kompetenz für das Vorhaben einbringen.
Die Teamzusammensetzung wird von Gutachtern besonders genau bewertet. Idealtypisch sollte das Team sowohl technische als auch kaufmännische Kompetenzen abdecken. Einseitige Teams (rein technisch oder rein kaufmännisch) werden häufig mit Auflagen oder Rückfragen konfrontiert.
Förderhöhe und Bestandteile
Das EXIST-Stipendium besteht aus mehreren Komponenten:
- Lebensunterhalt: 2.500 €/Monat für Hochschulabsolventen und Wissenschaftler; 1.000 €/Monat für Studierende.
- Sachmittel: Bis zu 10.000 € für Material, Software, Reisekosten und andere projektbezogene Ausgaben.
- Coaching: Bis zu 5.000 € für qualifiziertes Gründungscoaching — ein Posten, den viele Teams vergessen oder zu klein ansetzen.
- Zuschlag für Teams: Bei Teamgründungen wird der Lebensunterhalt entsprechend der Teamgröße multipliziert.
Das Stipendium läuft maximal 12 Monate und ist nicht verlängerbar. Eine Unternehmensgründung während des Stipendiums ist in der Regel nicht vorgesehen und muss mit dem Projektträger abgestimmt werden.
Was nicht gefördert wird
Einige häufige Missverständnisse zur Förderfähigkeit:
- Reine Software-Entwicklung ohne technologischen Alleinstellungsanspruch ist schwer förderbar.
- E-Commerce-Plattformen, klassische Beratungsangebote oder Agenturen erfüllen die Anforderungen typischerweise nicht.
- Vorhaben, die ausschließlich auf Imitation bestehender Produkte ohne erkennbare Innovation basieren, werden abgelehnt.
- Teams, die bereits ein Unternehmen gegründet haben, können in der Regel kein EXIST-Stipendium mehr beantragen.
Ablauf: Von der Idee zur Bewilligung
Der Weg zum Stipendium folgt typischerweise diesem Muster:
- Erstkontakt mit dem Gründungsnetzwerk deiner Hochschule — das ist deine Anlaufstelle und spätere antragstellende Einrichtung.
- Erstellung des Ideenpapiers (Vorhabenbeschreibung) — der aufwändigste und wichtigste Schritt.
- Interne Prüfung durch die Hochschule (2–6 Wochen).
- Weiterleitung an den Projektträger Jülich (PtJ), der den Antrag begutachten lässt.
- Gutachterkommunikation — oft gibt es Rückfragen, die innerhalb einer Frist beantwortet werden müssen.
- Bewilligungsbescheid und Stipendiumsstart (je nach Hochschule und PtJ: 3–6 Monate Gesamtdauer).
Wer im Frühjahr mit dem Stipendium starten möchte, sollte spätestens im September des Vorjahres mit der Vorbereitung beginnen.